Allgemeine Geschäftsbedingungen

der p++ Datentechnik GmbH, Straßerödweg 14 A, 94474 Vilshofen für IT-Leistungen (mit Ausnahme von Service-Wartungsverträgen) sowie für den Kauf von Standard-Hard- und Standard-Software

A. Allgemeines

1. Geltungsbereich

a. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Unternehmer. Unternehmer sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die zu gewerblichen, selbständigen oder frei beruflichen Zwecken den Auftrag erteilen. Dazu gehören auch selbständig Tätige wie zum Beispiel Ärzte, Heilpraktiker und Architekten.

b. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ausdrücklich Bestandteil jedes mit der p++ Datentechnik GmbH abgeschlossenen Vertrages.

c. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

d. Diese AGB gelten für alle Verträge mit Unternehmern, selbst wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden, jedoch die Möglichkeit zur Kenntnisnahme bei Vertragsschluss bestand oder die p++ Datentechnik GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von nachfolgenden Regelungen abweichenden Bedingungen des Kunden den Auftrag ausführt.

e. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung in Textform durch die p++ Datentechnik GmbH.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

a. Alle Produkte und Leistungen werden zuzüglich der jeweils aktuell geltenden Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

b. Die Serviceleistungen werden nach ihrer Erbringung in Rechnung gestellt. Bei Serviceleistungen vor Ort werden auch An- und Abfahrt kostenpflichtig berechnet.

c. Waren (Hard- und Software) werden bei Lieferung in Rechnung gestellt.

d. Die Rechnungen sind nach Rechnungseingang unverzüglich und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3. Gerichtstand und Erfüllungsort

a. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der Sitz der p++ Datentechnik GmbH.

b. Erfüllungsort ist beim Kunden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

4. Haftung, Haftungsbeschränkung

a. Die verschuldensunabhängige Haftung der p++ Datentechnik GmbH für Sachmängel ist ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der p++ Datentechnik GmbH begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

b. Bei Datenverlust haftet die p++ Datentechnik GmbH nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

c. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht: · bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der p++ Datentechnik GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der p++ Datentechnik GmbH beruhen, vgl. § 309 Ziffer 7a) BGB · bei einer Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht;
  • wenn die p++ Datentechnik GmbH eine bestimmte Eigenschaft des jeweiligen Vertragsgegenstandes zugesichert hat oder den Mangel arglistig verschwiegen hat;
  • wenn die p++ Datentechnik GmbH gesetzlich verpflichtet ist, für die Absicherung von Schäden eine Versicherung abzuschließen und der Schaden durch diese abgedeckt ist;
  • sofern diese aus einem sonst gesetzlich zwingenden, nicht ausschließbaren Anspruch resultiert.

5. Datenschutz

a. Die p++ Datentechnik GmbH wird bezüglich personenbezogener Daten des Kunden und dessen Kunden und Geschäftspartnern, die ihr zufällig im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, das Datengeheimnis wahren.

b. Ist es zur Erfüllung einer Serviceleistung notwendig oder nicht auszuschließen, dass die p++ Datentechnik GmbH personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet oder Kenntnis von personenbezogenen Daten nehmen kann, wird zwischen dem Kunden und der p++ Datentechnik GmbH ein entsprechender Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen.

c. Die Wahrung des Datengeheimnisses besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus unverändert weiter.

6. Geheimhaltung

a. Die p++ Datentechnik GmbH wird Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden und dessen Kunden und Geschäftspartnern wahren.

b. Die Pflicht zur Wahrung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus unverändert fort.

c. Soweit der Kunde einem Berufsgeheimnis unterliegt, kann der Kunde eine entsprechende Verpflichtung seitens der p++ Datentechnik GmbH fordern.

B. Für den Kauf von Standard-Hard und Standard-Software gelten zusätzlich zu A) folgende Regelungen

1. Eigentumsvorbehalt/Zurückbehaltungsrecht gegenüber Unternehmern

Die p++ Datentechnik GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang des Kaufpreises vor.

2. Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferschwierigkeiten

Dauerhafte Betriebsstörungen (höhere Gewalt, Streik oder Rohstofferschöpfung) berechtigen die p++ Datentechnik GmbH zum Rücktritt vom Vertrag.

3. Rügepflicht

Es gilt die kaufmännische, unverzügliche Rügepflicht.

4. Gewährleistung, Verjährung

a. Bei Hard- und Software eines Drittherstellers gelten die Gewährleistungsregelungen des Herstellers.

b. Bei den Produkten, die von p++ Datentechnik GmbH hergestellt wurden, verjährt das Recht Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, von dem Zeitpunkt der Abholung und Übergabe der Ware an, in einem Jahr, sofern gesetzlich zwingend keine andere Verjährungsfrist zur Anwendung kommt.

c. Ändert der Kunde oder ein Dritter die gelieferte Standard-Hard- oder Standard-Software ohne Zustimmung der p++ Datentechnik GmbH oder setzt diese außerhalb der vereinbarten Soft- oder Hardwareumgebung ein, bestehen Mängelansprüche nur dann, wenn der Kunde nachweisen kann, dass die Änderung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist.

d. Wenn ein Teil der Lieferung Mängel aufweist, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

e. Bei berechtigten Beanstandungen ist p++ Datentechnik GmbH nach eigener Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung, kann der Kunde nach angemessener Frist, die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen, beginnend ab Eingang der schriftlichen Beanstandung bei der p++ Datentechnik GmbH. Eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.

f. Für Software, die nicht von der p++ Datentechnik GmbH hergestellt wird, gewährleistet die p++ Datentechnik GmbH nicht, dass diese mit der Hardware und/oder anderen Softwareprodukten des Kunden kompatibel ist oder besonderen Anforderungen des Kunden entspricht.

C. Beim Bezug von IT-Dienstleistungen gelten zusätzlich zu Punkt A) folgende Regelungen

1. Pflichten des Kunden

a. Bei Service vor Ort, ist der Kunde im Bedarfsfall insbesondere zur folgender kostenlosen Mitwirkung verpflichtet: - kostenlose Bereitstellung von Arbeitsraum einschließlich Beleuchtung, Heizung, Lüftung, Steckdosen und Strom; - Schaffung einer Zugangsmöglichkeit zum System; - Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die die Tätigkeit der von der p++ Datentechnik GmbH benannten Personen betreffen können, insbesondere bezüglich Sicherheit und Gesundheit; - Sicherstellung, dass der von der p++ Datentechnik GmbH benannten Person bei Arbeiten an oder in der Nähe von potentiell gefährlichen Produkten stets eine zweite Person zur Seite steht. b. Vor Beginn einer Serviceleistung hat der Kunde für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen. Dabei hat er sicherzustellen, dass Programme und Daten in maschinenlesbarer Form vorliegen und mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

2. Abnahme

Erfolgt bei Werk- und Werklieferungsverträgen keine ausdrückliche Abnahme, gilt die Abnahme als erklärt, wenn der Kunde durch sein Verschulden nicht binnen 14 Tagen ab Empfang der Ware und/oder Übergabe, die Abnahme unter Anführung der Gründe schriftlich verweigert oder Mängel rügt.

3. Mängelhaftung

a. Bei Mängeln, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, hat die p++ Datentechnik GmbH das Recht, die Mängel innerhalb angemessener Zeit zu beheben. Der Kunde wird im Rahmen des Zumutbaren die p++ Datentechnik GmbH bei der Mangelbehebung unterstützen.

b. Ändert der Kunde oder ein Dritter die gelieferte Standard-Hard- oder Standard-Software ohne Zustimmung der p++ Datentechnik GmbH oder setzt diese außerhalb der vereinbarten Soft- oder Hardwareumgebung ein, bestehen Mängelansprüche nur dann, wenn der Kunde nachweisen kann, dass die Änderung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist.

c. Bei Mängeln an der Konfiguration einer Standard-Software kann die p++ Datentechnik GmbH den Kunden eine Umgehungslösung bereitstellen bis zur endgültigen Beseitigung des Mangels. d. Gelingt es der p++ Datentechnik GmbH trotz wiederholter Bemühungen innerhalb einer angemessenen Frist nicht, den Mangel zu beheben oder so zu umgehen, dass die Anlage wie vereinbart genutzt werden kann, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Servicepreis angemessen zu mindern.